Chalet Alpenrose
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- Gut zu wissen
Beschreibung
Erleben Sie erholsame und zugleich erlebnisreiche Ferien im wunderschönen Binntal – einem echten Paradies für Wanderfreunde und Mineraliensammler.
Wir bieten Ihnen eine gemütliche 4½-Zimmerwohnung im 1. Stock eines charmanten, älteren Holzhauses an. Das Haus befindet sich in ruhiger und sonniger Lage im Dorfkern von Binn (oberhalb des Hotels Ofenhorn).
Raumaufteilung & Ausstattung
2 Doppelschlafzimmer und 1 Einzelzimmer
1 Badezimmer mit Dusche
Geräumige Küche und gemütliche Wohnstube
Grosser Südbalkon mit schöner Aussicht
1 Doppelbett und 3 Einzelbetten
1 Babybett und 1 Tripp Trapp-Stuhl auf Anfrage verfügbar
WLAN-Anschluss zur freien Benutzung
Weitere Informationen
Die Wohnung wird auch im Winter vermietet.
Zum Be- und Entladen darf mit dem Auto bis zum Haus gefahren werden.
Parkmöglichkeiten:
Gebührenpflichtiger Parkplatz ca. 5 Minuten zu Fuss
Kostenloser Parkplatz ca. 10 Minuten zu Fuss
Ein öffentlicher Kinderspielplatz befindet sich praktisch direkt beim Ferienhaus.
Im Mietpreis inbegriffen: Küchentücher
Nicht inbegriffen: Kehrichtsäcke (in der Gemeinde gebührenpflichtig, einzeln im Dorfladen erhältlich).
Gut zu wissen
Kapazität
| Anzahl Betten | 5 |
|---|---|
| Gesamtzahl der Zimmer | 1 |
Erreichbarkeit / Lage
Ruhige Lage
Zentrale Lage
Ausstattung/Einrichtungen
WiFi
Zahlungsmöglichkeiten
Weitere Infos
Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt jedoch für den Mietzins haftbar, sofern keine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Wird die vereinbarte Mietdauer nicht voll eingehalten, ist dennoch der gesamte Mietzins für die vereinbarte Dauer zu entrichten.
Beanstandungen bei Übernahme
Beanstandungen betreffend das Mietobjekt sind vom Mieter bei der Übernahme anzubringen. Unterbleibt dies, gilt das Mietobjekt samt Inventar als in vereinbartem, gutem Zustand übernommen.
Sorgfaltspflicht & Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten und das Inventar sorgfältig zu behandeln, vor Schäden zu bewahren und sie am Ende der Mietzeit mit sämtlichen Schlüsseln und Zubehör gemäss Inventar zurückzugeben. Beschädigte oder unbrauchbare Gegenstände sind so zu ersetzen, dass dem Vermieter kein Nachteil entsteht.
Verhalten & Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich, keine dem Haus oder Inventar nachteiligen Handlungen vorzunehmen, Schäden oder Mängel umgehend dem Vermieter zu melden und das Mietobjekt weder ganz noch teilweise unterzuvermieten. Die Wohnung bzw. das Chalet darf nur von der angemeldeten Anzahl Personen bewohnt werden.
Haftung & Hausordnung
Selbstverschuldete Beschädigungen am Haus oder Inventar sind vom Mieter zu tragen. In Toiletten und Abwasserleitungen dürfen keine Gegenstände geworfen werden, die eine Verstopfung verursachen könnten.
Die frühestmögliche Check-in-Zeit ist 15:00 Uhr am Anreisetag.
Für eine reibungslose Schlüsselübergabe ist eine telefonische Voranmeldung mit Angabe der ungefähren Ankunftszeit erwünscht.
Am Abreisetag werden die Gäste gebeten, die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zu verlassen.
Ansprechpartner:in



