Das neue Energiegesetz des Kt. Wallis (kEnG)
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Durch Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes am 1.1.2025, müssen Gebäude, nach einer
Dachsanierung, einen Teil der verbrauchten Elektrizität oder Wärme selbst erzeugen und somit mit einer Photovoltaikanlage (PV) oder einer thermischen Anlage ausgestattet werden (Art. 43 kEnG). Die Mindestleistung beträgt 20 W/m² Energiebezugsfläche (begrenzt auf max. 30 kW). «Plug-and-Play»-Anlagen sind ausdrücklich ausgenommen.
Eine ausführliche Information über die Auswirkung des neuen Energiegesetzes und weitere Details erhalten Sie an unserer Informationsveranstaltung.
Sie haben nach dem Referat und während dem anschliessenden Apéro Gelegenheit, Fragen
von Stefan Brantschen kompetent beantworten zu lassen.
Der Vorstand der IG Zweitwohnungen Goms und der Referent Stefan Brantschen freuen sich
auf Ihre Teilnahme.
Auch Einheimische und Gäste sind willkommen.
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Preisinformationen
Armando Camenzind, praesident@igzw-goms.ch oder 079 911 13 10
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