Informationsschreiben neue Kurtaxensätze per 01.11.2026

  • Neuigkeiten

Ulrichen, 29. Oktober 2026 

Anpassung der Kurtaxen per 1.11.2026 

Sehr geehrte Damen und Herren 

Die Gemeinden Goms und Obergoms haben ihre Reglemente über die Kurtaxe angepasst. Die neuen Reglemente wurden an den Urversammlungen der Gemeinde Obergoms vom 23. Juni 2026 und der Gemeinde Goms vom 24. Juni 2026 genehmigt. Anschliessend wurden sie dem Staatsrat des Kantons Wallis zur Homologation vorgelegt. 

Der Staatsrat hat die Reglemente am 7. Oktober 2026 homologiert. Nach der amtlichen Publikation vom 13. Oktober 2026 treten die neuen Bestimmungen am 1. November 2026 in Kraft. 

Neue Kurtaxenansätze 

Ab dem 1. November 2026 beträgt die Kurtaxe in den Gemeinden Goms und Obergoms für alle Beherbergungskategorien: 

  • Erwachsene: CHF 4.00 pro Übernachtung 

  • Kinder von 6 bis 16 Jahren: CHF 2.00 pro Übernachtung 

  • Kinder unter 6 Jahren: von der Kurtaxe befreit 

Der Ansatz gilt für Hotels, Ferienwohnungen, Maiensässe, Gruppenunterkünfte und Campingplätze. 

Eine Liste der von der Kurtaxe befreiten Personengruppen findet sich in den Reglementen in Artikel 3. 

Jahrespauschalen für Zweit- und Ferienwohnungen 

Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweit- und Ferienwohnungen entrichten die Kurtaxe weiterhin in Form einer Jahrespauschale. Diese richtet sich nach der Grösse des Objekts: 

  • Kleine Objekte: Studios sowie 1- bis 2½-Zimmerwohnungen: CHF 248.00 pro Jahr 

  • Mittlere Objekte: 3- und 3½-Zimmerwohnungen: CHF 496.00 pro Jahr 

  • Grosse Objekte: Wohnungen mit 4 oder mehr Zimmern: CHF 620.00 pro Jahr 

  • Maiensässe: CHF 128.00 pro Jahr 

Mit der Jahrespauschale sind die kurtaxenpflichtigen Übernachtungen im betreffenden Objekt einschliesslich der gelegentlichen Vermietung abgegolten. Die Berechnung der Jahrespauschale wird im Artikel 6 in den Reglementen hergeleitet.  

Bereits bestehende Buchungen 

Für die Anwendung des Kurtaxenansatzes ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Übernachtung massgebend und nicht das Datum, an dem die Buchung abgeschlossen wurde.  
Für sämtliche Übernachtungen ab dem 1. November 2026 ist deshalb der neue Kurtaxenansatz anzuwenden. Dies gilt auch für Buchungen, die bereits vor Inkrafttreten des neuen Reglements vorgenommen oder bestätigt wurden. 

Beispiel: 
Wurde im Jahr 2026 bereits ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung für einen Aufenthalt im Jahr 2027 gebucht, gilt für diesen Aufenthalt der neue Ansatz von CHF 4.00 pro erwachsene Person und Übernachtung beziehungsweise CHF 2.00 für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren. 

Wir empfehlen den Beherbergungsbetrieben und Vermietenden, bereits bestehende Buchungen zu überprüfen und die Gäste frühzeitig über die Anpassung der Kurtaxe zu informieren.  
 
Buchungsbestätigungen, Preisangaben, Ausschreibungen, Webseiten und Buchungsplattformen sind entsprechend zu aktualisieren. 

Wurde eine Buchung ausdrücklich zu einem Gesamtpreis einschliesslich sämtlicher Abgaben bestätigt, ist anhand der Buchungsbedingungen beziehungsweise der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen, ob die Differenz nachträglich in Rechnung gestellt werden kann.  

Ist die Kurtaxe hingegen separat ausgewiesen oder wurde auf eine mögliche Anpassung gesetzlicher Abgaben hingewiesen, kann der ab dem Aufenthaltszeitpunkt geltende Ansatz entsprechend verrechnet werden. 

Inkasso und Abrechnung 

Wer kurtaxenpflichtige Personen beherbergt, ist verpflichtet, die Kurtaxe bei den Gästen einzukassieren und dem Erhebungsorgan zu überweisen. Erfolgt das Inkasso nicht, haftet der Beherberger beziehungsweise die Beherbergerin persönlich für die geschuldete Kurtaxe.  

Hotels, Gruppenunterkünfte und Campingplätze reichen ihre Kurtaxenabrechnung weiterhin bis spätestens am 10. des Folgemonats ein. Die geschuldeten Kurtaxen sind gleichzeitig mit der Abrechnung beziehungsweise innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. 

Für Zweit- und Ferienwohnungen sowie Maiensässe wird die Jahrespauschale einmal pro touristischem Geschäftsjahr in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. 

Verwendung der Kurtaxengelder 

Die Kurtaxenerträge werden im Interesse der kurtaxenpflichtigen Gäste eingesetzt. Sie dienen insbesondere der Finanzierung des Informations- und Reservationsdienstes, der Gästebetreuung und Animation vor Ort sowie der Erstellung und dem Betrieb von touristischen, kulturellen und sportlichen Anlagen.  

Die Mittel dürfen weder für die Tourismuswerbung noch zur Finanzierung ordentlicher Gemeindeaufgaben verwendet werden. 

Die vollständigen Reglemente können auf unserer Website www.goms.ch/tourismustaxen oder den Webseiten der Gemeinden Goms und Obergoms eingesehen werden. 

Für Fragen zur Erfassung, zum Inkasso oder zur Abrechnung der Kurtaxe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und die fristgerechte Umsetzung der neuen Ansätze. 

261101_Informationsschreiben_Neue-Kurtaxensätze.pdf